Herrenabend - Grundgesetz            


Der Herrenabend dient der Förderung der Freundschaft.
Zu diesem Zweck wird er vierzehntägig veranstaltet, damit man sich die Gesichter merken kann.
Ziel ist es, Träume aufrecht zu erhalten und Wünsche auszuleben.
Deshalb wird folgende Satzung verabschiedet:
Paragraph 1 Ziel
Das Ziel des Herrenabend ist es, in einem geselligen Rhamen die Freundschaft aufrecht zu erhalten.


Paragraph 2 Begriffe
Der Herrenabend ist eine Veranstalltung, die an verschiedenen Orten stattfinden kann.Gleichzeitig bezeichnet er die Personengruppe, die als Herrenabendmitglieder aufgeführt werden.Die ehrenhaften und ordentlichen Mitglieder des Herrenabend sind:

Daniel,Gollum, Hardy, Stephan und Toby

Wir, einer, man und Jemand sind keine Mitglieder des Herrenabends.

Der Herrenabendhausherr ist der Gastgeber des bei ihm stattfindenden Herrenabends.


Paragraph 3 Kassenbuch
Das Kassenbuch hat immer recht.
Die Kasse und das Buch bleiben bis zum nächsten Herrenabend dort, wo der letzte Herrenabend stattfand und wird von demjenigen zum Herrenabend mitgebracht, bei dem der vergangene Herrenabend stattfand.
Verantwortung trägt auf jeden Fall der letzte Herrenabendhausherr.


Paragraph 4 Verlauf des Herrenabend
Der Herrenabend tagt turnusgemäss an verschiedenen Orten.
Die Reihenfolge entspricht der alphabetischen Reihenfolge der Mitglieder (s. auch Par. 2). Tausch ist möglich.
Der Herrenabendhausherr hat zwei Kisten Bier bereitzustellen, mit einer Höchsttemperatur von 12 Grad Celsius.
Der Herrenabendhausherr hat die Verpflichtung allen Herrenabendmitgliedern mitzuteilen, wann und wo der Herrenabend stattfindet. Dies muss bis spätestens zum Montag in der Woche, in der der Herrenabend vonstatten geht,erfolgen.Kurzfristige Änderungen werden durch den Herrenabendhausherrn mitgeteilt.
Der Herrenabendhausherr hat das Recht das Spiel zu bestimmen.Es besteht für die Herrenabendmitglieder kein Spielzwang.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt Euro 8,- pro Herrenabend.
Der Bierpreis wird mit Euro 1,- pro Flasche festgelegt.


Paragraph 5 ausserordentlicher Herrenabend und Events
Ausserordentliche Herrenabende sind der Gründungstag (05.April 1990) und die Weihnachtsfeier.
Andere Events können durch Vorschlag und nachfolgender Abstimmung mit 4/5 Mehrheit stattfinden.
Bei ausserordentlichen Herrenabenden werden die Kosten der Getränke und Speisen, alle Eintrittsgelder und maximal zwei Taxifahrten nach Finkenwerder von der Herrenabendkasse getragen.

Bei Herrenabend-Events werden die Kosten der Getränke und maximal zwei Taxifahrten nach Finkenwerder aus der Herrenabendkasse bezahlt.


Paragraph 6 Heldentour
Es findet eine jährliche Heldentour statt.
Nährers wird durch den Event-Manager geregelt.
Vorschläge sind zum ersten Herrenabend im Juli einzureichen. An diesem Abend werden die Vorschläge diskutiert.
Die Entscheidung über das Ziel, Dauer und Termin erfolgt im Juli.
Die 4/5 Mehrheit reicht aus, um das Ziel der Heldentour zu bestimmen.
Sofern jemand an der Heldentour nicht teilnimmt, wird dessen Anteil nicht ausbezahlt, sondern verbleibt bis zur
nächsten Heldentour in der Kasse.
Dieser Anteil steht dann aber dem gesamten Herrenabend zur Verfügung.

Paragraph 7 Ämter
Es werden folgende Ämter vergeben:
Archivator
Event-Manager
Internetbeauftragter
Kassenbuchführer
Kassenwart

Die Ämter werden durch Losentscheid am Gründungstag jedes Jahr neu vergeben.
Tausch ist möglich.


Paragraph 8 Spendenkönig
Zum Gründungstag wird der Spendenkönig des vergangenen Jahres festgestellt.
Ausschlaggebend ist die Höhe der geldwerten Mittel, die er dem Herrenabend überliess.
Strafgelder und Schulden werden bei der Ermittlung des Spendenkönigs nicht berücksichtigt.
Der Spendenkönig wird am Gründungstag bekanntgegeben.
Es wird ihm eine Auszeichnung im Sinne eines Wanderpokals in Form eines Wimpels überreicht.
Ist ein Herrenabendmitglied dreimal nacheinander Spendenkönig geworden, geht der Wimpel
in sein Eigentum über.


Paragraph 9 Herrenabendkleidung
Zur Imagepflege des Herrenabends wird auf die Kleidungspflicht beim Herrenabend starker Wert gelegt.
Am Herrenabend ist jedes Mitglied verpflichtet, mit einem Utensil aus dem Fundus des Herrenabends zu erscheinen

Über neue Kleidungsstücke zur Heldentour wird im Juli entschieden.

Das Tragen von Herrenabendinsignien ausserhalb des Herrenabends wird begrüsst.
Die Herrenabendkleidung darf nicht verliehen werden.
Weiteres siehe auch Paragraph 11 HGG.


Paragraph 10 Schulden beim Herrenabend
Jedes Herrenabendmitglied kann seine Schulden auf den nächsten Herrenabend übertragen.
Die Herrenabendkasse fordert hierfür einen Zins von 10 v.H. des geschuldeten Betrages.
Centbeträge werden immer auf volle Euro aufgerundet.


Paragraph 11 Belohnungen und Verordnungen
Nichtanwesenheit kostet den Mitgliedsbeitrag und eine Runde Bier beim nächsten Herrenabend.
Hat ein Herrenabendmitglied am Herrenabend kein Herrenabendbekleidungsstück am Leib, zahlt er Euro 8,- in die Kasse. Das Verleihen von Herrenabendkleidung kostet Euro 25,-

Wird die Herrenabendhausherrnpflicht verletzt, gilt die Wasserturm-Verordnung (s. Paragraph 13 HGG).
Dies ist dann der Fall, wenn der Herrenabendhausherr kein Bier besorgt hat und keinen Raum zur Verfügung stellen kann.

Wird das Kassenbuch vergessen, ist ein Kasten Bier auszugeben.


Paragraph 12 Herrenabend-Bier-Card
Die Anzahl der Biere, die während des Herrenabends konsumiert werden, werden von jedem Herrenabendmitglied eigenverantwortlich auf der Karte vermerkt. Sie wird auf dem folgenden Herrenabend abgerechnet.
Wer seine Karte nicht vorweisen kann, dem wird die höchste vorliegende Karte ebenfalls zugrunde gelegt.


Paragraph 13 Fock und Oben Verordnung
Derjenige, der die Vorraussetzungen des Paragraphen 11 erfüllt, darf die Kneipe nach seinem Befinden
auswählen.


Paragraph 14 Änderungen
Der Herrenabend muss vollständig vorhanden sein und einstimmig abstimmen über die
Neuaufnahme
HGG-Änderungen



Paragraph 15 Inkrafttreten
Das Herrenabendgrundgesetz tritt nach der Unterzeichnung aller Mitglieder in Kraft.